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Häufig gestellte Fragen

Wie werden die Abschläge ermittelt und wann sind sie fällig?

Grundlage für die Festlegung Ihres Abschlagsbetrags ist Ihr auf der Jahresrechnung ausgewiesener Verbrauch. Für diesen, gegebenenfalls auf ein volles Jahr umgerechneten Verbrauch, werden die jeweils aktuellen Preise zugrunde gelegt und das Ergebnis durch die Anzahl der Monate (12) geteilt.

Die Abschläge sind am 1. eines jeden Monats, rückwirkend für den vergangenen Monat fällig. Mit Ihrer Jahresrechnung erhalten Sie die Fälligkeitsdaten. Es werden 12 Abschläge aufgeführt, der 12. Abschlag wird am 31. 12. für den Monat Dezember fällig.

Um Ihnen die Abschlagszahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen an, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Schicken Sie dieses bitte per Post oder per E-Mail an nfstdtwrk-schwgd. Oder aber Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Formular.

Welche Fristen muss ich bei einem Ein- oder Auszug einhalten?

Bitte teilen Sie uns Ihren Einzug bis zwei Wochen vor dem Umzugstermin mit. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Einzugs verpflichtet (§§ 2 Abs.II StromGVV, 2 Abs.II GasGVV, 2 Abs.II AVBWasserV).

Ihre Auszugsmeldung können Sie uns bis zwei Wochen vor dem Umzugstermin mitteilen. Die Schlussrechnung erhalten Sie dann zum gewünschten Termin. Ohne Kündigung läuft der Liefervertrag weiter, selbst wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Auszugs verpflichtet (§§ 2 Abs.II StromGVV, 2 Abs.II GasGVV, 2 Abs.II AVBWasserV).

Wie erteile ich am einfachsten ein SEPA-Mandat?

Als Privatkunde teilen Sie unserem Kundenservice-Team Ihre Bankverbindung mit Angabe der Kundennummer am besten schriftlich per E-Mail an nfstdtwrk-schwgd mit, oder Sie übermitteln Ihre Daten online über unser Formular.

Datenschutzhinweis

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